Fundamente für Betongaragen: Ein ehrlicher Blick auf den Untergrund!
Wer glaubt, dass eine tonnenschwere Betongarage nach dem Aufstellen wie von Zauberhand auf ewig gerade und stabil auf ein paar lieblos zusammengeschusterten Rasenkantensteinen stehen bleibt, der irrt leider gewaltig. Das Fundament ist das unumstößliche Fundament – im wahrsten Sinne des Wortes – für die jahrzehntelange Freude an Ihrer Garage. Schummelt man hier bei den Vorarbeiten, rächt sich die Betongarage gnadenlos.
Die gewünschten Streifenfundamente, der wirlich einzig wahre Klassiker:
Für massiven Betonfertiggaragen sind exakt eingemessene Streifenfundamente der absolute Königsweg und wirklich immens wichtig. Sie tragen die Last genau dort ab, wo sie entsteht: an den Außenwänden der Garage.
Wichtig ist dabei vor allem eines: Die Fundamente müssen zwingend frostfrei gegründet und exakt in der vorgegebenen Qualität ausgeführt werden. Das bedeutet in unseren Breitengraden eine Mindesttiefe von 80 Zentimetern. Wer hier spart und nur spatenstief tief gräbt, erlebt im nächsten harten Winter sein blaues Wunder, wenn gefrierendes Wasser das Fundament – und damit die gesamte Garage – einseitig anhebt. Das Tor klemmt, der Beton reißt und der Ärger ist perfekt!
Ein Fundament, welches sich durch Frost angehoben und so eine Rissbildung verursacht hat, ist im Nachhinein übrigens blitzschnell entlarvt. Das typische Rissbild an der Garagenwand spricht dann eine eindeutige Sprache. In so einem Fall greift logischerweise keinerlei Gewährleistung – denn für einen mangelhaften Untergrund haftet allein der Bauherr bzw. dessen Tiefbauer!
Ein Fundament für eine massive Betongarage ist nicht zu vergleichen mit einem Gartenweg, den man mal eben nach Gefühl geradezieht. Hier geht es um ordentliche Vorarbeitt. Wenn der Versetzer-Lkw bei Ihnen auf die Baustelle anrückt, müssen die vorbereiteten Betonstreifen waagerecht, plan und in Waage sein.
Fast Millimeterarbeit statt Pi-mal-Daumen: Die Toleranz-Falle:
Sätze von Tiefbauern wie „Das bauen wir immer so" oder „Das gleicht das Montageteam dann mit den Unterlegeplatten aus" die gehören direkt in das Reich der Fabeln und Märchen! Eine Betongarage ist ein starres, massives Bauteil aus einem Guss.
Werfen wir dazu einen Blick in die "heilige Schrift" des Bauwesens: die DIN 18202:
- In der Höhe: Laut Gesetzgeber sind zum Beispiel bei einem 6 Meter breiten Fundament für eine Doppelgarage rein rechtlich zwar bis zu 15 mm Höhenunterschied im Rohbau zulässig. Für eine Fertiggarage ist das jedoch das absolute Maximum und die äußerste Grenze des Machbaren. Die Fachpresse rät hier daher dringend zu einer maximalen Abweichung von höchstens 10 mm.
- In der Breite: Wenn Ihr Fundament für die Doppelgarage laut Plan exakt 6,00 Meter breit sein muss, erlaubt die DIN-Norm dem Tiefbauer ein Grenzabmaß von bis zu ±16 mm. Das bedeutet: Für diese Norm muss das Fundament also mindestens 5,98 m breit sein (breiter ist überhaupt kein Problem). Deshalb zeichnen wir das Fundament in unseren Plänen standardmäßig immer ein kleines Stück breiter ein, als es die Garage selbst am Ende ist. Für uns würde es nämlich Alarmstufe Rot bedeuten, wäre das Fundament plötzlich 10 cm zu schmal! Dann würde die Außenwand Ihrer tonnenschweren Garage sprichwörtlich „im Leeren“ überhängen oder die Kante Ihres Fundaments bricht unter der Last einfach weg. Wir können in so einem Fall auch nicht einfach die Unterlegeplatten weiter nach innen einrücken – denn dann würden diese von unten unzulässig auf den freitragenden Garagenboden drücken.
Wenn Sie das Fundament nicht in Eigenleistung erstellen, bestehen Sie bei Ihrem Erdbauer oder Tiefbauunternehmen von der ersten Sekunde an auf eine sorgfältige Präzision nach unserem Fundamentplan – natürlich im Rahmen der baurechtlich zulässigen Toleranzen. Wir sind hier schließlich nicht an einer Drehbank, wo es auf den hundertstel Millimeter ankommt. Wir lassen die Kirche schon im Dorf! Manch guter Handwerker flucht zwar ab und zu über die genauen Vorgaben für das Streifenfundament, welches ein geprüfter Statiker berechnet hat – am Ende sichert Ihnen diese Genauigkeit aber einen bombenfesten Standplatz, auf dem Ihre Garage die nächsten 50 Jahre absolut perfekt und rissfrei steht!
Sie sehen in den unteren Fotos drei Beispiele. Das Fundament selbst ist sehr ordentlich ausgeführt und i.d.R werden auch nicht zwei Sätze Unterlegeplatten nebeneinander verwendet, sondern immer nur eine Unterlegeplatte eingesetzt (natürlich mehrere Platten übereinander, wenn Toleranzen in der Höhe ausgeglichen werden müssen). Können die wenigen Zentimeter Fundament, welche im Normalfall über die Garage überstehen, nicht gebaut werden (z.B. bei Grenzbebauungen), ist eine Doppelverlegung kein Fehler, halbiert man doch so den Druck an der Kante, welcher auf jeder dieser Platten liegt und verbreitert so die Auflage auf dem Fundament. Im linken Foto ist die Position der Platten wohl ideal, die Position im mittleren Foto ist auch noch OK. Das rechte Foto soll nur als Beispiel dienen, wie wir es NICHT machen können. Ist ein Fundament also zu schmal, würden diese Platten nicht mehr vollständig aufliegen - wir können nicht montieren. Deshalb ist die Einhaltung der Maße der Fundamente (Fundamentplan) wirklich wichtig.
OK! Noch OK! Nicht mehr OK!
Die Fundamente unterliegen durch die Punktauflagen einer Durchbiegung und müssen immer stahlarmiert sein. Natürlich ist bei jedem Fundamentplan auch ein Bewehrungsplan dabei. Bauen Sie keine Fundamente ohne diese Bewehrung! Es wäre ein "Eigentor" - Sie laufen Gefahr, dass das Sterifenfundament bricht.
Kann bei den Streifenfundamenten für Betongaragen Stahlgranulat anstatt des Bewehrungsstahles eingesetz werden? Die klare Antwort ist hier: NEIN!
Stahlgranulat (Stahlfaser) kann herkömmliche Bewehrungsstäbe (wie Matten oder Eisen) nicht vollständig ersetzen, da es nicht die notwendige Zugfestigkeit für tragende Bauteile (tragende Konstruktionen) erreicht. Es bietet keine statische Tragfähigkeit, die Zuglasten - welche der Bewehrungsstahl aufnehmen kann - kann Stahlfaser nicht übernehmen (erreichen). Die werden Sie überall in der Fachpresse auch so finden - auch dort wird klar dargelegt:
Für tragende Bauteile wie Decken, Stützen oder Fundamente ist herkömmlicher Bewehrungsstahl zwingend erforderlich.
Konsultieren Sie uns gern - wenn Sie dazu Fragen haben!
